Ab Juli 2017 gelten in Deutschland neue gesetzliche Bestimmungen für den Kauf einer Prepaid-Karte. Demnach soll künftig zuerst die Identität des Käufers geprüft werden, bevor eine Karte erworben wird. Nach dem Willen des Gesetzgebers muss die Identität des Käufers beim Freischalten der Prepaid-Karte ein zweites Mal nachgewiesen werden. So soll sichergestellt werden, dass der Käufer tatsächlich der spätere Nutzer der Prepaid-Karte ist. Laut einem Bericht der “Wirtschaftswoche” sind die Anbieter von Prepaid-Karten nicht sonderlich begeistert über die Neuregelung. Wegen des komplizierteren Prozederes erwarten sie einen Umsatzrückgang.  Grund für die neuen gesetzlichen Regelungen für Prepaid-Karten sind verschärfte Anti-Terror-Gesetze in der Bundesrepublik. Terroristen und Kriminelle greifen gerne auf Prepaid-Karten zurück, um Abhörmaßnahmen der Sicherheitsbehörden zu umgehen. Manchmal kaufen Terroristen und Kriminelle die Prepaid-Karten in großen Mengen und nutzen für jeden Anruf eine neue.  Die neuen Regelungen gelten allerdings nur in Deutschland. Wer sich also eine anonyme Prepaid-Karte besorgen will, kann dies in einem anderen EU-Land tun. Außerdem bleibt die Anonymität der Prepaid-Karten, die bereits in Deutschland im Umlauf sind, bestehen.