Wegweisender Spruch des Oberlandesgerichtes Frankfurt: Der Senat hält bundesweite Stadionverbote unter gewissen Bedingungen und beim Vorliegen sachlicher Gründen für statthaft.

Fans mehrerer Vereine hatten mit ihrer Klage gegen die Verbote keinen Erfolg und erhalten keine Entschädigung.

(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 7. 9. 2017, Az. 1 U 175/16; zur Pressemitteilung)