Wirksam ab heute, 19.10.2017: fehlende Rettungsgasse, Handy (oder andere Geräte) und Vermummung am Steuer führen zu verschärften Sanktionen.

Das Bußgeld für Verkehrsteilnehmer, die keine Rettungsgasse bilden, wurde auf 200 EUR verzehnfacht (!). Bei Gefährdung anderer oder Sachbeschädigungen stehen Bußgelder in Höhe von 320 EUR und ein Fahrverbot zu befürchten. Ähnlich verschärft wurden die Strafen für die Benutzung von Smartphones und anderer Geräte während der Fahrt.

Für die Handynutzung beim Radfahren sieht der Bußgeldkatalog immerhin ein Bußgeld in Höhe von 55 EUR vor.