SCHÜTZ Rechtsanwälte erwirken einstweilige Verfügung für Ed Sheeran gegen Viagogo

2019-01-03T12:46:48+01:00

Das Landgericht Hamburg hat der Ticketbörse Viagogo per einstweiliger Verfügung  verboten, für die Ed Sheeran-Konzerte 2019 in Deutschland (22. und 23.06. Hockenheim, 02. und 03.08. Hannover) Tickets mit der Behauptung anzubieten, es handele sich dabei um Eintrittskarten, die den Käufer zum Besuch eines Ed Sheeran-Konzertes berechtigen. Zudem darf Viagogo keine Tickets mehr zu angeblichen – tatsächlich aber nicht zutreffenden – Originalpreisen zum Kauf anbieten.

Die Tickets für die vier deutschen Open Air-Konzerte von Ed Sheeran im kommenden Jahr sind erneut personalisiert und unterliegen einem Weiterverkaufsverbot, um überteuerte „Schwarzmarktpreise“ zu verhindern.
Ausschließlich über die offizielle EVENTIM-Weiterverkaufsplattform fanSALE können Fans ihre Ed Sheeran-Tickets unter bestimmten Bedingungen ab Januar 2019 zum Verkauf anbieten. Veranstalter FKP Scorpio hatte bereits bei Vorverkaufsstart konsequente Ausweiskontrollen beim Einlass zu den Konzerten im kommenden Sommer angekündigt, um die Gültigkeit der Tickets zu prüfen und darauf hingewiesen, Karten nur beim offiziellen Ticketanbieter EVENTIM.de zu kaufen und betont, dass Viagogo kein offizieller Ticketanbieter dieser Tour ist.

Folkert Koopmans, Geschäftsführer FKP Scorpio: „Wir begrüßen die aktuelle Entscheidung des Landgericht Hamburg sehr, die einen weiteren wichtigen Schritt zur Unterbindung des Schwarzmarkthandels und des Ticketpreiswuchers bedeutet und im Sinne von Künstler, Veranstalter und Fans ist. Wir werden Weiterverkäufe zu überhöhten Preisen und ungültige Tickets auch zukünftig konsequent bekämpfen, um im Schulterschluss mit den Künstlern, ihren Managements und anderen Veranstaltern den Musikfans auch weiterhin bezahlbare Tickets anbieten zu können.“

Unterstützt wird FKP Scorpio von der Kanzlei SCHÜTZ Rechtsanwälte in Karlsruhe, die bereits mehrfach erfolgreich gegen Viagogo vorgegangen ist. Rechtsanwalt Dr. Markus Schütz: „Ed Sheeran ist bekannt dafür, massiv gegen den Schwarzmarkthandel vorzugehen, um seine Fans vor Abzocke zu schützen. Nicht einzelne Privatverkäufer sind das Problem, sondern solche, die die Karten von Anfang an in der Absicht kaufen, um damit Geld zu verdienen. Den Fans kann man nur raten, auf dem Schwarzmarkt und insbesondere bei Viagogo nicht das Risiko einzugehen, zu Wucherpreisen ungültige oder gefälschte Karten zu erstehen.“

 

Presseinfo von FKP Scorpiohttps://57425.seu1.cleverreach.com/m/7223256/615469-1a9376bce59074b88440c185fa36aca8 

 

SCHÜTZ Rechtsanwälte erwirken einstweilige Verfügung für Ed Sheeran gegen Viagogo2019-01-03T12:46:48+01:00

SCHÜTZ Rechtsanwälte erwirken einstweilige Verfügung gegen Viagogo für die Professional Darts Corporation Europe (PDC Europe) am LG Hamburg

2018-12-19T12:02:28+01:00

Weiterer Etappensieg gegen den Schwarzmarkthandel: Bereits vor dem Vorverkaufsstart für den World Cup of Darts in Hamburg vom 06. – 09.06.2019 in der Barclaycard Arena hatte Viagogo Tickets zum Kauf angeboten. Viagogo  gab hier einen falschen „Originalpreis” an und behauptete zudem, die Veranstaltung finde in der Inselparkhalle in Hamburg statt.

Hiergegen hat die PDC Europe am Freitag beim Landgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Viagogo AG erwirkt. Rechtsanwalt Dr. Markus Schütz, dessen Kanzlei SCHÜTZ Rechtsanwälte in Karlsruhe die PDC Europe im umfassenden Kampf gegen den Ticketschwarzmarkt unterstützt, erklärt hierzu: „Das Vorgehen der PDC Europe gegen Viagogo ist Teil einer Gesamtstrategie zur Eindämmung des ausgeuferten Ticketschwarzmarktes. Mit den personalisierten Tickets für ihre Turniere will die PDC Europe die Fans des Dartsports vor Abzocke schützen. Karten dürfen privat weitergegeben werden, so lange die Spielregeln der Allgemeinen Ticketbedingungen eingehalten werden. Den Weiterverkauf zu überhöhten Preisen wird die PDC Europe konsequent bekämpfen.“

(zur Pressemitteilung)

SCHÜTZ Rechtsanwälte erwirken einstweilige Verfügung gegen Viagogo für die Professional Darts Corporation Europe (PDC Europe) am LG Hamburg2018-12-19T12:02:28+01:00

SCHÜTZ Rechsanwälte im Ausgliederungsausschuss KSC

2018-12-19T12:05:26+01:00

Beim Karlsruher SC beginnen die Vorbereitungen zu einer möglichen Ausgliederung der Profiabteilung: https://www.ksc.de/verein/info/ausgliederung/show/article/erste-sitzung-des-ausgliederungsausschusses/.

Wir freuen uns, diesen Prozess gemeinsam mit den Kollegen der Sports Business Gruppe von Deloitte begleiten zu dürfen.

SCHÜTZ Rechsanwälte im Ausgliederungsausschuss KSC2018-12-19T12:05:26+01:00

Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

2018-12-17T10:29:41+01:00

Die im Fußball übliche Befristung von Arbeitsverträgen von Lizenzspielern ist wirksam. Im „kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport werden von einem Lizenzspieler im Zusammenspiel mit der Mannschaft sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die dieser nur für eine begrenzte Zeit erbringen kann.“ Dies ist eine Besonderheit, die in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Befristung des Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG („Eigenart der Arbeitsleistung“)  begründet.

(Quelle: BAG Urteil vom 16. Januar 2018 – 7 AZR 312/16)

Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga2018-12-17T10:29:41+01:00

SpoPrax Fachzeitschrift

Für Ent­scheider und Verantwortliche in der Sport- und E-Sportbranche sowie für deren Berater: Die SpoPrax – Sportrecht und E-Sportrecht in der Praxis schließt eine Lücke im Bereich der Fachpublikationen rund um die Themen Sportrecht und E-Sportrecht. Das monatlich erscheinende Heft hat einer­seits den Anspruch auf wissenschaftliches Niveau, andererseits bietet es empirisch fun­dierte Entscheidungshilfen für die berufliche Praxis. Ein hochkarätiger Herausgeberbeirat aus Forschung und Praxis stellt sicher, dass dieser Anspruch mit jeder Ausgabe erfüllt wird.

Weitere Informationen unter www.spoprax.eu.

Nach oben