Zusammen mit einigen Betreibern von Festzelten auf dem Münchener Oktoberfest konnten wir einen gerichtlichen Etappensieg erreichen. Einer im Internet tätigen Agentur wurde vom Landgericht München I der Vertrieb von Tischreservierungen samt entsprechender Unterlagen untersagt, bevor diese überhaupt existieren.
Auch in der Presse kam es zu Berichterstattungen, u.a. im Merkur, in der Berliner Tageszeitung oder der Süddeutsche Zeitung