Inkassobüros dürfen Rundfunkbeiträge eintreiben:

2017-09-05T18:40:26+02:00

Statt offene Rundfunkbeiträge selbst einzutreiben, können die Landesrundfunkanstalten künftig Inkassobüros beauftragen. Abgesehen von Nordrhein-Westfalen, wo die Entscheidung noch aussteht, haben alle Bundesländer die Beitragssatzung entsprechend geändert.