MARKEN-
ANMELDUNG UND
MARKENSCHUTZ

Neben der obligatorischen Prüfung und Anmeldung Ihrer Marken,
bieten wir einen umfassenden Markenschutz, der eine effiziente
Rechtsverfolgung etwaiger Markenrechtsverletzer umfasst.
Gerne unterstützen wir Sie bei der effektiven Suche nach
Plagiaten im Netz.

TICKET ENFORCEMENT
TICKET-SCHWARZHANDEL

„Schwarzmärkte“ oder „Graue Märkte“ können nach einfachen Marktregeln überall dort entstehen, wo eine große Nachfrage nach knappen Gütern nicht auf offiziellem Weg befriedigt werden kann und der gewerbliche Weiterverkauf lukrative Gewinne verspricht. Betrugsfälle, Spekulationsgeschäfte gewerblicher Weiterverkäufer und Angebote auf inoffiziellen Zweitmarktplattformen, die extreme Aufschläge und bisweilen verwirrende Zusatzgebühren verlangen, stören den fairen Wettbewerb im offiziellen Ticketmarkt erheblich. Folge sind objektiv ungerechtfertigte und sozial unverträgliche Höchstpreise sowie der Verlust von Marktkontrollmöglichkeiten.

Im Fall von Eintrittskarten zu stark nachgefragten Veranstaltungen wie Fußballspielen oder Konzerten, die immer auch mit besonderen Emotionen der Fans verbunden sind, führt dies zu negativen Auswirkungen für Besucher und Veranstalter (ungerechtfertigte Höchstpreise an Zwischenhändler, Sicherheitsaspekte). Trotz der offensichtlichen Gefahren für Verbraucher sind gesetzliche Verbote im Bereich des Grauen Ticketmarktes derzeit allerdings eher nicht zu erwarten. Die Finanzämter dürften sich allerdings für die erheblichen Gewinne gewerblicher Tickethändler interessieren.

Konsequenterweise gehen Künstler und Veranstalter wie Sportvereine auf vielfachen Wunsch von Fans und Mitgliedern verstärkt mit den Mitteln des Zivilrechts gegen den Ticket-Schwarzhandel zu überhöhten Preisen vor.

Ziel ist es, die regelmäßig in den Allgemeinen Ticket Geschäftsbedingungen (ATGB) ausgeschlossene, kommerzielle Weitergabe von Tickets einzuschränken, die Fans vor „Wucher“ zu schützen und allen Anhängern eine faire Chance zum Besuch von Heimspielen oder besonderen Veranstaltungen bei größtmöglicher Sicherheitsgarantie zu gewährleisten.

Die notwendige Möglichkeit zur Weitergabe von Eintrittskarten auf offiziellen Zweitmarktplattformen ohne signifikante Preisaufschläge ist hiervon nicht betroffen; entsprechende offizielle Zweitmärkte mit fairen Preisobergrenzen werden vielmehr von vielen Veranstaltern aktiv gefördert.

SCHÜTZ Rechtsanwälte berät Sie gerne zum Vorgehen gegen den Ticket Schwarzmarkt und unterstützt Sie aktiv bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer » Facebook-Seite
und unter der Reihe »„Jäger und Sammler“ auf Youtube.