„Fachanwalt für Sportrecht“ – Dr. Markus Schütz als Vorsitzender des Prüfungsausschusses

2020-04-15T17:14:38+02:00

Rechtsanwälte können bei ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer seit 2019 bei Nachweis ihrer besonderen Kenntnis im Sportrecht beantragen, die Bezeichnung als Fachanwalt für Sportrecht führen zu dürfen.

Rechtsanwalt Dr. Markus Schütz, LL.M. wurde hierzu von den Rechtsanwaltskammern Karlsruhe, Freiburg und Tübingen zum Vorsitzenden des Vorprüfungsausschusses für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Sportrecht“ berufen. Wir gratulieren!