SCHÜTZ RA in der Presse: BGH erlaubt Kollektivstrafen durch den DFB

2021-11-05T11:30:26+01:00

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) darf Vereine weiterhin wegen des Verhaltens ihrer Anhänger und Zuschauer mit Geldstrafen belegen. Das hat der BGH nunmehr bestätigt. Nach Ansicht des Gerichts würden durch diese Praxis keine elementaren Grundsätze der Rechtsordnung verletzt, die Strafen seien als reine Präventivmaßnahme zu bewerten, was auch ohne Verschulden der Vereine zulässig sei. Geklagt hatte der Regionalligist FC Carl Zeiss Jena, der die Frage grundsätzlich klären lassen wollte – und nun auch in letzter Instanz unterlag. Eine rechtliche Einschätzung hierzu gab Rechtsanwalt Arno Metz dem Lokalsender RON TV. Zum Beitrag geht es hier.