Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

2018-12-17T10:29:41+01:00

Die im Fußball übliche Befristung von Arbeitsverträgen von Lizenzspielern ist wirksam. Im „kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport werden von einem Lizenzspieler im Zusammenspiel mit der Mannschaft sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die dieser nur für eine begrenzte Zeit erbringen kann.“ Dies ist eine Besonderheit, die in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Befristung des Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG („Eigenart der Arbeitsleistung“)  begründet.

(Quelle: BAG Urteil vom 16. Januar 2018 – 7 AZR 312/16)

Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga2018-12-17T10:29:41+01:00

Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

2021-04-19T11:56:23+02:00

Auch bei Mailänder Consult (http://www.mic.de/) begleiten wir gerne die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), die spätestens ab 28.05.2018 für alle Unternehmen in Europa relevant wird.

Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)2021-04-19T11:56:23+02:00

Rettungsgasse, Handy am Steuer, Vermummung: spürbare Erhöhung der Bußgelder

2017-10-19T10:35:10+02:00

Wirksam ab heute, 19.10.2017: fehlende Rettungsgasse, Handy (oder andere Geräte) und Vermummung am Steuer führen zu verschärften Sanktionen.

Das Bußgeld für Verkehrsteilnehmer, die keine Rettungsgasse bilden, wurde auf 200 EUR verzehnfacht (!). Bei Gefährdung anderer oder Sachbeschädigungen stehen Bußgelder in Höhe von 320 EUR und ein Fahrverbot zu befürchten. Ähnlich verschärft wurden die Strafen für die Benutzung von Smartphones und anderer Geräte während der Fahrt.

Für die Handynutzung beim Radfahren sieht der Bußgeldkatalog immerhin ein Bußgeld in Höhe von 55 EUR vor.

Rettungsgasse, Handy am Steuer, Vermummung: spürbare Erhöhung der Bußgelder2017-10-19T10:35:10+02:00

Kondompflicht im horizontalen Gewerbe:

2017-08-31T13:58:56+02:00

Ein neues Prostitutionsgesetz verbietet ab 1. Juli 2017 jeglichen gewerblichen Geschlechtsverkehr ohne Kondom. Das gilt sowohl für Sexarbeiter als auch für Freier. Bei Verstößen sieht das Gesetz für Freier Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.

Kondompflicht im horizontalen Gewerbe:2017-08-31T13:58:56+02:00

Online-Sprechstunde beim Arzt:

2017-09-05T18:41:03+02:00

Ab 1. Juli 2017 können Patienten ihren Arzt per Videotelefonie konsultieren, sofern der das anbietet. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten. Die Videosprechstunde darf die Vor-Ort-Behandlung allerdings nur ergänzen und nicht ersetzen – etwa für Nachsorge- und Kontrolltermine. 

Online-Sprechstunde beim Arzt:2017-09-05T18:41:03+02:00

Kauf einer Prepaid-Karte wird komplizierter:

2017-06-29T16:22:52+02:00

Ab Juli 2017 gelten in Deutschland neue gesetzliche Bestimmungen für den Kauf einer Prepaid-Karte. Demnach soll künftig zuerst die Identität des Käufers geprüft werden, bevor eine Karte erworben wird. Nach dem Willen des Gesetzgebers muss die Identität des Käufers beim Freischalten der Prepaid-Karte ein zweites Mal nachgewiesen werden. So soll sichergestellt werden, dass der Käufer tatsächlich der spätere Nutzer der Prepaid-Karte ist. Laut einem Bericht der „Wirtschaftswoche“ sind die Anbieter von Prepaid-Karten nicht sonderlich begeistert über die Neuregelung. Wegen des komplizierteren Prozederes erwarten sie einen Umsatzrückgang.  Grund für die neuen gesetzlichen Regelungen für Prepaid-Karten sind verschärfte Anti-Terror-Gesetze in der Bundesrepublik. Terroristen und Kriminelle greifen gerne auf Prepaid-Karten zurück, um Abhörmaßnahmen der Sicherheitsbehörden zu umgehen. Manchmal kaufen Terroristen und Kriminelle die Prepaid-Karten in großen Mengen und nutzen für jeden Anruf eine neue.  Die neuen Regelungen gelten allerdings nur in Deutschland. Wer sich also eine anonyme Prepaid-Karte besorgen will, kann dies in einem anderen EU-Land tun. Außerdem bleibt die Anonymität der Prepaid-Karten, die bereits in Deutschland im Umlauf sind, bestehen.

Kauf einer Prepaid-Karte wird komplizierter:2017-06-29T16:22:52+02:00

Inkassobüros dürfen Rundfunkbeiträge eintreiben:

2017-09-05T18:40:26+02:00

Statt offene Rundfunkbeiträge selbst einzutreiben, können die Landesrundfunkanstalten künftig Inkassobüros beauftragen. Abgesehen von Nordrhein-Westfalen, wo die Entscheidung noch aussteht, haben alle Bundesländer die Beitragssatzung entsprechend geändert.

Inkassobüros dürfen Rundfunkbeiträge eintreiben:2017-09-05T18:40:26+02:00

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