Kondompflicht im horizontalen Gewerbe:

2017-08-31T13:58:56+02:00

Ein neues Prostitutionsgesetz verbietet ab 1. Juli 2017 jeglichen gewerblichen Geschlechtsverkehr ohne Kondom. Das gilt sowohl für Sexarbeiter als auch für Freier. Bei Verstößen sieht das Gesetz für Freier Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.