Ein aktives Ticket-Enforcement betreiben wir u.a. für:

Ed Sheeran und seinen deutschen Konzertveranstalter FKP Scorpio, die Elbphilharmonie, Live Nation Entertainment, die National Football League für ihre Spiele in Deutschland, die Professional Darts Corporation (PDC), die deutschen Bands Die Ärzte und Die Toten Hosen, das Wacken Open Air, die SAP-Arena, die Rhein-Neckar Löwen, die Adler Mannheim, den 1. FC Union Berlin, den FC St. Pauli, Fortuna Düsseldorf, den Karlsruher SC, den VfB Stuttgart, den 1. FC Kaiserslautern, den FC Hansa Rostock, die TSG 1899 Hoffenheim, den 1. FC Magdeburg, den SV Darmstadt 98 sowie Betreiber von Festzelten auf dem Münchener Oktoberfest.  

In einer Reihe von Verfahren setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten zum Schutz der Fans insbesondere auch gegen Plattformbetreiber wie etwa Viagogo oder die „Ticketbande“ durch.

Für den Konzertveranstalter FKP Scorpio konnten wir beispielsweise ein gerichtliches Verbot des Weiterverkaufes von Tickets zur Ed Sheeran Tournee 2019 sowie ein Ordnungsgeld gegen Viagogo erwirken. Die Musikwoche, Rolling Stone und Musikexpress.de berichteten ausführlich. 

Zudem gehen wir für unsere Mandanten gegen gewerbliche und kommerzielle Weiterverkäufer von Tickets vor.

TICKET ENFORCEMENT
TICKET-SCHWARZHANDEL

„Schwarzmärkte“ oder „Graue Märkte“ können nach einfachen Marktregeln überall dort entstehen, wo eine große Nachfrage nach knappen Gütern nicht auf offiziellem Weg befriedigt werden kann und der gewerbliche Weiterverkauf lukrative Gewinne verspricht. Betrugsfälle, Spekulationsgeschäfte gewerblicher Weiterverkäufer und Angebote auf inoffiziellen Zweitmarktplattformen, die extreme Aufschläge und bisweilen verwirrende Zusatzgebühren verlangen, stören den fairen Wettbewerb im offiziellen Ticketmarkt erheblich. Folge sind objektiv ungerechtfertigte und sozial unverträgliche Höchstpreise sowie der Verlust von Marktkontrollmöglichkeiten.

 

Im Fall von Eintrittskarten zu stark nachgefragten Veranstaltungen wie Fußballspielen oder Konzerten, die immer auch mit besonderen Emotionen der Fans verbunden sind, führt dies zu negativen Auswirkungen für Besucher und Veranstalter. Konsequenterweise gehen Künstler und Veranstalter wie Sportvereine auf vielfachen Wunsch von Fans und Mitgliedern verstärkt mit den Mitteln des Zivilrechts gegen den Ticket-Schwarzhandel zu überhöhten Preisen vor.

Ziel ist es, die regelmäßig in den Allgemeinen Ticket Geschäftsbedingungen (ATGB) ausgeschlossene, kommerzielle Weitergabe von Tickets einzuschränken, die Fans vor „Wucher“ zu schützen und allen Anhängern eine faire Chance zum Besuch von Heimspielen oder besonderen Veranstaltungen bei größtmöglicher Sicherheitsgarantie zu gewährleisten.

Die notwendige Möglichkeit zur privaten Weitergabe von Eintrittskarten, z.B.  auf offiziellen Zweitmarktplattformen ohne signifikante Preisaufschläge ist hiervon nicht betroffen; entsprechende offizielle Zweitmärkte mit fairen Preisobergrenzen werden vielmehr von vielen Veranstaltern aktiv gefördert.

SCHÜTZ Rechtsanwälte berät Sie gerne und umfassend zum Vorgehen gegen den Ticket Schwarzmarkt und unterstützt Sie aktiv bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer » Facebook-Seite
und anschaulich unter der Reihe »„Jäger und Sammler“ auf Youtube.