Über Arno Metz
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Auszeichnung als „Top Kanzlei 2022“ im Sportrecht
Arno Metz2022-04-07T15:46:06+02:00Die Kanzlei SCHÜTZ Rechtsanwälte ist von der WirtschaftsWoche als eine der „Top Kanzleien 2022“ im Sportrecht ausgezeichnet worden. Zudem darf sich der Kanzleigründer Dr. Markus Schütz, LL.M., über die Auszeichnung als „Top Anwalt 2022“ im Sportrecht freuen.
Wir freuen uns sehr über diese Wertschätzungen – ein Verdienst des gesamten Teams der Kanzlei SCHÜTZ Rechtsanwälte.
Den gesamten Beitrag der Wirtschaftswoche finden sie hier.
Ed Sheeran erwirkt neuerliche einstweilige Verfügung gegen viagogo
Arno Metz2021-12-07T17:23:35+01:00Auf Betreiben des Konzertveranstalters FKP Scorpio und mit der rechtlichen Unterstützung von SCHÜTZ RA hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erlassen, die es der Ticketbörse Viagogo untersagt, für die Ed Sheeran-Konzerte in Deutschland 2022 mit der Behauptung anzubieten, es handele sich dabei um Eintrittskarten, die den Käufer zum Besuch des Konzertes berechtigen.
Weitere Informationen auf: https://www.fkpscorpio.com/de/news/erneuter-erfolg-gegen-viagogo-im-kampf-gegen-den-ticket-schwarzmarkt/
SCHÜTZ RA in der Presse: BGH erlaubt Kollektivstrafen durch den DFB
Arno Metz2021-11-05T11:30:26+01:00Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) darf Vereine weiterhin wegen des Verhaltens ihrer Anhänger und Zuschauer mit Geldstrafen belegen. Das hat der BGH nunmehr bestätigt. Nach Ansicht des Gerichts würden durch diese Praxis keine elementaren Grundsätze der Rechtsordnung verletzt, die Strafen seien als reine Präventivmaßnahme zu bewerten, was auch ohne Verschulden der Vereine zulässig sei. Geklagt hatte der Regionalligist FC Carl Zeiss Jena, der die Frage grundsätzlich klären lassen wollte – und nun auch in letzter Instanz unterlag. Eine rechtliche Einschätzung hierzu gab Rechtsanwalt Arno Metz dem Lokalsender RON TV. Zum Beitrag geht es hier.
SCHÜTZ Rechtsanwälte jetzt auch in München
Arno Metz2021-04-26T16:03:02+02:00SCHÜTZ Rechtsanwälte haben einen weiteren Standort in München eröffnet und sind damit neben Karlsruhe, Heidelberg und Düsseldorf nun auch in der bayerischen Landeshauptstadt vertreten.
Es ist uns eine große Freude, mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Torsten Poeck vor Ort einen renommierten Kollegen und ausgewiesenen Experten u.a. im Film- und Medienrecht gewonnen zu haben, der als Of Counsel die Leitung des Münchener Büros übernimmt.
Ab sofort finden Sie uns unter folgender Anschrift:
Pestalozzistraße 40c
80469 München
Tel.: +49 89 262 00346
Fax.: + 49 89 262 00347
Dr. Markus Schütz ruft mit der SpoPrax eine neue Zeitschrift ins Leben
Arno Metz2021-03-30T16:59:18+02:00Für Entscheider und Verantwortliche in der Sport- und E-Sportbranche sowie für deren Berater: Die SpoPrax – Sportrecht und E-Sportrecht in der Praxis schließt eine Lücke im Bereich der Fachpublikationen rund um die Themen Sportrecht und E-Sportrecht. Das monatlich erscheinende Heft hat einerseits den Anspruch auf wissenschaftliches Niveau, andererseits bietet es empirisch fundierte Entscheidungshilfen für die berufliche Praxis. Ein hochkarätiger Herausgeberbeirat aus Forschung und Praxis stellt sicher, dass dieser Anspruch mit jeder Ausgabe erfüllt wird.
Weitere Informationen unter www.spoprax.eu.