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Top Thema Corona: Kündigung, Entlassungen, Abfindung.

Gerichtliche Erfolge gegen Viagogo

Für unsere Mandanten aus den Bereichen Sport, Musik und Event gehen wir konsequent und im Sinne aller Fans und Verbraucher gegen die Zweitmarktplattform Viagogo vor. Folgende gerichtliche Entscheidungen konnten wir seit 2019 unter anderem in Form einstweiliger Verfügungen, von Ordnungsmittelbeschlüssen und Urteilen erwirken:

  • LG Hamburg: 411 HK O 98/18 ;  406 HKO 76/19 ; 416 HK O 134/19 ; 406 HKO 156/18 ; 406 HKO 81/19
  • LG München I: 4 HK O 17684/19 ; 1 HK O 7953/19
  • LG Heidelberg: 12 O 28/19 KfH ; 12 O 4/19 KfH
  • LG Mannheim: 24 O 10/19
  • LG Karlsruhe: 14 O 3/19 KfH ; 14 O 35/19 KfH ; 13 O 48/19 KfH

WER WIR SIND

Leidenschaft, Kreativität, Durchhaltevermögen, Risikobereitschaft, Charisma und ein gewisser Hang zur Exzentrik sind sicherlich Eigenschaften, die sowohl den Ausnahmesportler als  auch den erfolgreichen Unternehmer auszeichnen. Das ist unsere Welt.

Dinge bewegen und selbst in Bewegung bleiben.

WIE WIR ARBEITEN

Wir propagieren einen Mix aus Mut und Demut,
aus Angriff und Zurückhaltung, großen und kleinen Einsätzen,
Aktivität und Passivität. Es gibt immer ein Zuviel und ein Zuwenig.
Wir haben das verinnerlicht und können deshalb frei entscheiden
und gleichzeitig unsere Mandanten verantwortungsbewusst beraten.

Wir ermöglichen neue Sichtweisen und liefern Aha-Erlebnisse.

Risiken, Schwachstellen und „blinde Flecken“ erkennen wir schnell.
Das gibt Orientierung für die weitere Arbeit und klare Hinweise,
an welchen Aufgaben vordringlich gearbeitet werden sollte.

FÜR WEN WIR ARBEITEN

Im Bereich des professionellen Sports beraten wir insbesondere Sportvereine und externe Kapitalgesellschaften zu allen sport- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Für die TSG 1899 Hoffenheim betreiben wir zusätzlich einen aktiven Markenschutz und sind mit dem Ticket Enforcement beauftragt.

Marken die wir schützen:

NEULAND STATT STILLSTAND

Wir setzen auf ständige Weiterbildung unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit wir nicht nur ein maßgeschneidertes Ergebnis anbieten, sondern auch effiziente Leistungen erbringen können. Wir denken und handeln quer. Unser Anspruch ist es, State of the art-Lösungen zu entwickeln. Wir schlagen aber auch gerne neue Wege ein.

Für den sichtbaren Erfolg. Für die Zufriedenheit unserer Mandanten.

AGIEREN STATT REAGIEREN

Wir schimpfen nicht auf die Umstände, wir verändern sie.

Daher agieren wir auch lieber, statt nur zu reagieren. Klare Kommunikation und kurze Wege sind unsere Stärken. Sie erreichen uns 24 Std. am Tag, auch am Wochenende. Wir übernehmen Verantwortung für unsere Mandanten und unser Handeln. Daran wollen wir gemessen werden.

VERSTEHEN STATT VERTEUFELN

Wir verstehen unsere Mandanten und unsere Mandanten verstehen uns. Wir sprechen Ihre Sprache und kein Fachchinesisch. Wir erkennen Bedürfnisse und passen uns unseren Auftraggebern an – nicht umgekehrt.

Nur so können wir unser Ziel erreichen: größtmöglichen Nutzen zu erzielen.

INDIVIDUELL STATT EVENTUELL

Wir sind nicht an vorgegebene Wege gebunden.

Unsere Leistungen sind immer individuell. Wir empfehlen daher nur Lösungen, die unsere Mandanten auch wirklich benötigen: Beratung, Betreuung, maßgeschneiderte Strategien und Verträge. Für uns sind das keine „Betätigungsfelder“, sondern Schauplätze wahrer Leidenschaft für juristische Herausforderungen. Das zeigen wir auch gern. Mit vielen erfolgreichen Projekten und zufriedenen Mandanten.

Neue Gesetze und Regelungen ab 1. Juli 2017

Eine der schönsten Änderungen im Jahr 2017 ist leider nicht von Dauer: Der Reformationstag am 31. Oktober wird für ein Jahr bundesweiter Feiertag. Grund ist das 500-jährige Jubiläum von Luthers Thesenanschlag. 2018 ist der Feiertag dann wieder den Arbeitnehmern in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vorbehalten.

Andere Neuerungen dürften das Jahr 2017 dagegen überdauern. Aus der Flut an Neuerungen haben wir folgende herausgesucht:

SpoPrax Fachzeitschrift

Für Ent­scheider und Verantwortliche in der Sport- und E-Sportbranche sowie für deren Berater: Die SpoPrax – Sportrecht und E-Sportrecht in der Praxis schließt eine Lücke im Bereich der Fachpublikationen rund um die Themen Sportrecht und E-Sportrecht. Das monatlich erscheinende Heft hat einer­seits den Anspruch auf wissenschaftliches Niveau, andererseits bietet es empirisch fun­dierte Entscheidungshilfen für die berufliche Praxis. Ein hochkarätiger Herausgeberbeirat aus Forschung und Praxis stellt sicher, dass dieser Anspruch mit jeder Ausgabe erfüllt wird.

Weitere Informationen unter www.spoprax.eu.

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