Das Landgericht Hamburg hat seine einstweilige Verfügung vom Dezember 2018 auch im Hauptsacheverfahren bestätigt (rechtskräftig). Demnach war es der Ticketbörse Viagogo verboten, für die Ed Sheeran-Konzerte 2019 in Deutschland Tickets mit der Behauptung anzubieten, es handele sich dabei um Eintrittskarten, die den Käufer zum Besuch eines Ed Sheeran-Konzertes berechtigen. Zudem durfte Viagogo keine Tickets zu angeblichen – tatsächlich aber nicht zutreffenden – Originalpreisen zum Kauf anbieten. Zudem hat das Landgericht Hamburg gegen Viagogo wegen Verstößen gegen die Verbote aus der einstweiligen Verfügung ein (erstes) Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 € festgesetzt.

Rechtsanwalt Markus Reuter zeigt sich optimistisch: „Dieses faktische Verkaufsverbot für Ed Sheeran Tickets dürfte Signalwirkung haben. Wir gehen zudem davon aus, dass zukünftige Ordnungsgelder signifikant höher ausfallen werden und auch Viagogo auf diese Weise langfristig gezwungen werden wird, Gerichtsentscheidungen nicht länger zu ignorieren.“

Weitere Informationen u.a. auf: http://beta.musikwoche.de/details/448658?fbclid=IwAR1acO9zwCUnd7H7ThRZdUYsM_cMtmLd-kTRq350VJGauh4yE6h_-xcM87I, https://www.rollingstone.de/viagogo-ed-sheeran-ordnungsgeld-1915231/ oder https://www.musikexpress.de/ed-sheeran-vs-viagogo-lg-hamburg-bestaetigt-verkaufsverbot-und-verhaengt-ordnungsgeld-1490343/.