Dr. Markus Schütz, LL.M. wurde von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe als erstem Rechtsanwalt in Baden-Württemberg die Bezeichnung „Fachanwalt für Sportrecht“ verliehen.
Hierzu mussten praktische Erfahrungen aus mindestens 80 Fällen im Sportrecht innerhalb von drei Jahren (darunter Sportverbandsgerichtsverfahren, sonstige Gerichtsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren) nachgewiesen werden. Zu weiteren Vertiefung seiner besondere Kenntnisse im Sportrecht hat Markus Schütz zudem den ersten 120 Stunden umfassenden Fachanwaltslehrgang für Sportrecht absolviert und die Abschlussprüfungen bestanden.
Markus hat damit die maximal mögliche Anzahl an Fachanwaltstiteln erworben.