Statt offene Rundfunkbeiträge selbst einzutreiben, können die Landesrundfunkanstalten künftig Inkassobüros beauftragen. Abgesehen von Nordrhein-Westfalen, wo die Entscheidung noch aussteht, haben alle Bundesländer die Beitragssatzung entsprechend geändert.
Inkassobüros dürfen Rundfunkbeiträge eintreiben:
Inkassobüros dürfen Rundfunkbeiträge eintreiben:
Statt offene Rundfunkbeiträge selbst einzutreiben, können die Landesrundfunkanstalten künftig Inkassobüros beauftragen. Abgesehen von Nordrhein-Westfalen, wo die Entscheidung noch aussteht, haben alle Bundesländer die Beitragssatzung entsprechend geändert.