Inkassobüros dürfen Rundfunkbeiträge eintreiben:

Statt offene Rundfunkbeiträge selbst einzutreiben, können die Landesrundfunkanstalten künftig Inkassobüros beauftragen. Abgesehen von Nordrhein-Westfalen, wo die Entscheidung noch aussteht, haben alle Bundesländer die Beitragssatzung entsprechend geändert.

2017-09-05T18:34:55+02:00

Inkassobüros dürfen Rundfunkbeiträge eintreiben:

Statt offene Rundfunkbeiträge selbst einzutreiben, können die Landesrundfunkanstalten künftig Inkassobüros beauftragen. Abgesehen von Nordrhein-Westfalen, wo die Entscheidung noch aussteht, haben alle Bundesländer die Beitragssatzung entsprechend geändert.

2017-09-05T18:40:26+02:00

SpoPrax Fachzeitschrift

Für Ent­scheider und Verantwortliche in der Sport- und E-Sportbranche sowie für deren Berater: Die SpoPrax – Sportrecht und E-Sportrecht in der Praxis schließt eine Lücke im Bereich der Fachpublikationen rund um die Themen Sportrecht und E-Sportrecht. Das monatlich erscheinende Heft hat einer­seits den Anspruch auf wissenschaftliches Niveau, andererseits bietet es empirisch fun­dierte Entscheidungshilfen für die berufliche Praxis. Ein hochkarätiger Herausgeberbeirat aus Forschung und Praxis stellt sicher, dass dieser Anspruch mit jeder Ausgabe erfüllt wird.

Weitere Informationen unter www.spoprax.eu.

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